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| Rechnungen per E-Mail: Worauf man achten muss |
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| 07.12.2005
Immer mehr Firmen verschicken ihre Rechnungen per Mail. Das ist aber nur auf den ersten Blick eine Vereinfachung . Die Rechnung per E-Mail wird nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähig anerkannt. Die Rechnung selber muss hierbei in Schriftform vorliegen, also eine Urkunde im üblichen Sinne sein. Genau hier wird es bei per E-Mail übersandten Rechnungen problematisch: E-Mails selber gelten nicht als Urkunde, selbst für den Fall, dass sie nach dem Empfang ausgedruckt werden. Eine elektronisch, das heißt meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gemäß § 14 Abs. 2 UStG, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält.
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| Quelle:
ComputerPartner Online vom 7.12.05
http://www.computerpartner.de
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